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1920: Die heerlener Schuncks werden staatenlos und merken es nicht

Nach dem Ende des Ersten Weltkrieges mussten die Verlierer büßen. Die Donaumonarchie (Österreich-Ungarn) und das Osmanische (=Türkische) Reich fielen auseinander. Deutschland, das eine Revolution erlebte, musste eine ganze Reihe von Gebieten abtreten. Auch die heutigen »Ostkantone« von Belgien gehörten dazu. Hier liegt auch Eupen und das damals noch nicht eingemeindete Kettenis. Es ging hauptsächlich um das Wasser und das Holz (Stützen für den belgischen Kohlebergbau) in der Grenzregion, genauer gesagt im Hohen Venn. Die Region war und ist zum größten Teil deutschsprachig, teilweise spricht man Französisch (Malmedy). In der »Volksabstimmung«, die 1920 organisiert wurde, sollte die Bevölkerung lediglich über die persönliche Nationalität entscheiden können. Die Bevölkerung war zwar mehrheitlich nicht stark an die Nationalitätenfrage interessiert, aber man fühlte sich in Deutschland allein schon wegen der Sprache besser zu Hause. Dennoch wählte eine Mehrheit unter dem massiven Druck der Militärverwaltung von General Herman Baltia die belgische Staatsangehörigkeit. Die wichtigste Befürchtung war, dass die »deutsch«-Wähler ausgewiesen würden. Denn die »Abstimmung« war ja nicht geheim.
Die Familie Schunck in Heerlen nahm an dieser Abstimmung nicht teil. Arnold war 1905 gestorben. Sein Sohn Peter war in Heerlen aufgewachsen und hatte zur dortigen Politik überhaupt keine Beziehung. Also wozu an einer solchen Abstimmung teilnehmen? Die Folge war, dass ihnen die preußische Staatsangehörigkeit aberkannt wurde, sie aber weder eine belgische noch eine niederländische bekamen, da sie ja keine beantragt hatten. So lebten sie noch weiter in der Annahme, preußischer Nationalität zu sein, bis in die dreißiger Jahre, als Pierre Schunck heiratete und Papiere besorgt werden mussten.

wikipedia: Volksabstimmungen im Gefolge des Versailler Vertrags, Eupen und Malmedy Der Vertrag von Versailles von 1919 sah vor, dass in mehreren Grenzgebieten des Deutschen Reiches Volksabstimmungen stattfinden sollten, durch die die Zugehörigkeit der Gebiete entweder zum Deutschen Reich oder zu dessen Nachbarstaaten (Dänemark, Polen, Frankreich, Belgien) festgelegt werden sollte. Geregelt wurde dies in den Artikeln 88, 94 und 104 des Versailler Vertrags.
Bis Ende des Ersten Weltkrieges hatte das preußische Staatsgebiet hier auch frankophone Bereiche eingeschlossen. Die Gegend um Malmedy wurde auch Preußische Wallonie genannt. Die neue Staatsgrenze lag östlich der Sprachgrenze (Eupen und St. Vith). Das Gebiet wurde zunächst ohne Volksabstimmung an Belgien abgetreten. Später fand eine Abstimmung über Listeneintragungen statt und ergab eine leichte Mehrheit für Belgien, blieb aber wegen des Abstimmungsmodus umstritten.
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Wikipedia: Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens